Stellungnahme zur Umsetzung der Rezyklatquoten nach der PPWR
Berechnung, Nachhaltigkeitskriterien und Drittlandsrezyklate
Moser-Marzi Rechtsanwälte haben für den Österreichischen Carbon Cycle Circle (ÖCC²) eine umfassende Stellungnahme zu den von der Europäischen Kommission geplanten Rechtsakten nach Art 7 Abs 8 bis 10 der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) erarbeitet.
Die drei Rechtsakte werden maßgeblich dafür sein, wie die in der PPWR vorgesehenen Rezyklatquoten für Kunststoffverpackungen künftig berechnet, nachgewiesen und kontrolliert werden.
Gleichzeitig sollen Nachhaltigkeitskriterien für Recyclingtechnologien sowie die Voraussetzungen für die Anrechnung von Rezyklaten aus Drittstaaten festgelegt werden.
Im Mittelpunkt unserer Stellungnahme stehen insbesondere folgende Punkte:
♻️ Einheitliche und rechtssichere Berechnung
Die Berechnung und Überprüfung des Rezyklatanteils sollte unionsweit nach einer einheitlichen, transparenten und hinreichend bestimmten Methodik erfolgen.
Dabei sind bestehende internationale Standards und gleichwertige Zertifizierungssysteme einzubeziehen und Doppelprüfungen zu vermeiden.
Sollte es bei bestimmten Kunststofffraktionen zu keiner EFSA-Zulassung kommen, sind jetzt schon Evaluierungen für die Findung von Lösungen vorzunehmen (ua Einsatz und Anrechenbarkeit von PIR)
⚗️ Technologieoffenheit und Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeitskriterien sollten mechanische, chemische und sonstige Recyclingtechnologien erfassen.
Maßgeblich sollte die tatsächliche Umwelt- und Ressourcenleistung sein.
Neben dem Product Carbon Footprint sind insbesondere Ressourceneffizienz, Materialausbeute, Emissionen sowie die Qualität und Substitutionsfähigkeit des erzeugten Rezyklats zu berücksichtigen.
Auch Massenbilanzsysteme sollten für geeignete Recyclingtechnologien anerkannt werden.
🌍 Rezyklate aus Drittstaaten
Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der sogenannten „Mirror Clause“ nach Art 7 Abs 9 lit b und Art 7 Abs 10 PPWR.
Rezyklate aus Drittstaaten sollten angerechnet werden können, wenn die für Sammlung, Recycling, Umweltleistung und Nachweisführung geltenden Anforderungen materiell gleichwertig mit den unionsrechtlichen Anforderungen sind.
Voraussetzung dafür sind eine belastbare Rückverfolgbarkeit und angemessene unabhängige Kontrollen.
⚖️ Keine unnötigen Handelshemmnisse und Bürokratie
Die Anforderungen sollten risikobasiert und verhältnismäßig ausgestaltet werden.
Ein starres Regionalitätsprinzip oder pauschale Transportentfernungsgrenzen sind aus unserer Sicht nicht sachgerecht.
Die tatsächlichen Transportemissionen sollten vielmehr im Rahmen einer Lebenszyklusanalyse bzw des Product Carbon Footprint berücksichtigt werden.
Gleichzeitig sind bestehende handelspolitische Schutzinstrumente bei tatsächlich nachgewiesenen Wettbewerbsverzerrungen heranzuziehen.
Unser Fazit
Die Umsetzung der Art 7 Abs 8 bis 10 PPWR sollte einen verlässlichen und technologieoffenen europäischen Rahmen für hochwertiges Kunststoffrecycling schaffen.
Entscheidend sind dabei klare Berechnungs- und Nachweisregeln, belastbare Nachhaltigkeitskriterien, gleichwertige Anforderungen für Drittlandsrezyklate und eine verhältnismäßige Kontrolle.
📄 Die vollständige Stellungnahme mit unserer rechtlichen Analyse und den konkreten Empfehlungen finden Sie hier.
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🚨 „Plastiksteuer“ in Österreich: Viel Lärm um nichts – und das ist gut so.
In den letzten Wochen wurde intensiv über eine nationale Steuer auf Einwegkunststoffverpackungen diskutiert.
Ziel war allein die Finanzierung budgetärer Maßnahmen und angebliche Förderung der Kreislaufwirtschaft.
👉 Jetzt ist klar:
Die „Plastiksteuer“ wird nicht weiter verfolgt.
Und das ist aus unserer Sicht die richtige Entscheidung.
💡 Warum wir die geplante Steuer kritisch gesehen haben:
Im Rahmen unserer Stellungnahme haben wir insbesondere drei zentrale Punkte hervorgehoben:
1. Keine echte Lenkungswirkung
Die diskutierte Ausgestaltung hätte alle Verpackungen pauschal belastet – unabhängig davon, ob sie bereits recyclingfähig sind oder Rezyklate enthalten.
👉 Ergebnis: reine Zusatzsteuer statt Umweltinstrument.
👉 Eine Anknüpfung an den Rezyklateinsatz sowie eine Befreiung bzw Entlastung bei Rezyklatverwendung wären erforderlich.
2. Falsche Zurechnung von Verantwortung
Hersteller können Verpackungen designen – aber nicht steuern, ob sie tatsächlich recycelt werden.
👉 Eine Abgabe, die auf tatsächliches Recycling abstellt, würde daher fremdes Verhalten dem Hersteller zurechnen.
👉 Recyclingfähigkeit hängt jedoch maßgeblich von externen Faktoren wie Sammelinfrastruktur und Sortierfähigkeit ab.
👉 Ob tatsächliches Recycling stattfindet, hängt auch maßgeblich vom Verhalten der Konsumenten ab und unterliegt daher nicht der unmittelbaren Kontrolle des Herstellers.
3. Gefährdung bestehender Kreislaufsysteme
Selbst hochfunktionierende Systeme wie das Einwegpfand wären betroffen gewesen – trotz Recyclingquoten nahe 100 %.
👉 Das hätte die funktionierende Kreislaufwirtschaft bestraft statt gestärkt.
📄 Unsere Position ist klar
Eine sinnvolle Regulierung muss dort ansetzen, wo Unternehmen tatsächlich Einfluss haben:
- Einsatz von Rezyklaten
- Design for Recycling
- klare, messbare Kriterien
👉 Nur so entsteht echte Lenkungswirkung.
⚖️ Fazit
Die geplante Steuer hätte den Standort Österreich massiv belastet – ohne ökologischen Mehrwert.
Gerade in einer Phase steigender Rohstoffpreise und hoher Kosten wäre das eine zusätzliche Belastung für Industrie und Konsumenten gewesen.
👉 Die Entscheidung, diesen Weg nicht weiterzugehen, ist daher konsequent.
♻️ Jetzt gilt
Nicht pauschal besteuern – sondern gezielt steuern.
Recycling fördern statt pauschal belasten.
📩 Unsere vollständige Stellungnahme (inkl. rechtlicher Analyse und konkreter Handlungsempfehlungen) finden Sie hier.
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♻️ Stellungnahme zur Einwegkunststoff-Richtlinie (SUP-RL): Vorschriften über Einwegkunststoffprodukte und Fischfanggeräte 🐟🚫
Moser-Marzi Rechtsanwälte (RA Elisabeth Moser-Marzi, RA Lukas Weinhandl) haben für den Verein Österreichischer Carbon Cycle Circle (ÖCC²) eine umfassende rechtliche Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen EU-Konsultation zur Einwegkunststoff-Richtlinie (SUP-RL) erarbeitet.
Die anstehende Evaluierung durch die EK bietet eine zentrale Gelegenheit, die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen sowie deren wirtschaftliche und regulatorische Auswirkungen kritisch zu überprüfen. 🔍🇪🇺
Unsere Analyse zeigt: Die Richtlinie setzt Impulse zur Reduktion von Littering und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft – offenbart jedoch zugleich strukturelle Schwächen und Umsetzungsdefizite. 📉💡
Zentrale Punkte unserer Stellungnahme:
🚫 Begrenzte Steuerungswirkung materialbezogener Inverkehrsetzungsverbote mit ökologisch nachteiligen Substitutionseffekten
🏷️ Eingeschränkte Wirksamkeit der Kennzeichnungspflichten mangels tatsächlicher Wahrnehmung durch Verbraucher
⚖️ Strukturelle Einseitigkeit der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ohne korrespondierende Verpflichtungen für Konsumenten
📊 Effizienzdefizite bei Sammel- und Verwertungssystemen (SuV) im internationalen Vergleich (zB Japan)
🍾 Praktische Zweifel an der Wirksamkeit einzelner Produktanforderungen (zB Tethered Caps)
🧩 Binnenmarktrelevante Fragmentierung durch unterschiedliche nationale End-of-Waste-Ansätze
🇪🇺📉 Nachteilige wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Europa
Unser Fazit: 🏁
Eine effektive Reduktion von Littering und bestimmten Kunststoffabfällen erfordert mehr als produktbezogene Verbote und Herstellerverantwortung.
Notwendig ist ein kohärenter, systemischer Ansatz, der ökologische Effektivität, rechtliche Klarheit und wirtschaftliche Tragfähigkeit gleichermaßen sicherstellt. 🔄✅
Insbesondere braucht es:
👤 gesetzliche Normierung von Verpflichtungen, insbesondere Sammelverpflichtungen, für Konsumenten,
📜 klare und unionsweit harmonisierte Rechtsvorgaben,
📈 sowie marktwirksame Instrumente zur Stärkung von Rezyklaten gegenüber Primärkunststoffen.
Wir bedanken uns bei den Mitgliedern des Vereins ÖCC² sowie beim Kunststoff-Cluster, ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH und der Wirtschaftskammer Österreich für den intensiven fachlichen Austausch! 🙌🤝
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.
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♻️ Stellungnahme zum EU-Winterpaket 2025: Abfallende von Kunststoffabfällen
Moser-Marzi Rechtsanwälte hat für den Verein Österreichischer Carbon Cycle Circle (ÖCC²) eine umfassende rechtliche Stellungnahme zum Winterpaket der EU vom 23.12.2025 erarbeitet.
Die Pilotinitiative der Europäischen Kommission setzt wichtige Impulse für den Übergang zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft – macht aber auch deutlich, wo rechtliche Klarstellungen und marktstabilisierende Maßnahmen dringend erforderlich sind.
Zentrale Punkte unserer Analyse:
- Harmonisierung der End-of-Waste-Kriterien als Schlüssel für Investitionssicherheit und Binnenmarktfunktion
- Klare Abgrenzung von Produzentenverantwortung, Prüfpflichten und In-house-Materialströmen
- Rechtssichere Einordnung von chemischem Recycling unter Wahrung der Abfallhierarchie
- Kritische Würdigung der zeitlich befristeten „Made in Europe“-Anrechnung
- Fehlende Nachfrageinstrumente und nicht geprüfte/zertifizierte Billigimporte von Rezyklaten als zentrales systemisches Defizit des aktuellen Ansatzes
Unser Fazit:
Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft braucht nicht nur ambitionierte Zielvorgaben, sondern kohärente, verhältnismäßige und marktwirksame Rahmenbedingungen, die europäische Recyclingkapazitäten langfristig absichern.
Wir bedanken uns bei den Mitgliedern des Vereins ÖCC² und des KC für den fachlichen Austausch!
Die vollständige Stellungnahme finden sie hier.
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E. Moser-Marzi (2023)
Lieferketten: Richtlinie ante portas, MC-report, Ausgabe 2 – November 2023
E. Moser-Marzi / L. Weinhandl (2023)
Rechtsgutachten – Ungleichbehandlung der Absolventen der TherMilAk im Militärischen Dienst
insbesondere iZm der Einstufung junger Akademiker als „A 1 Bachelor“ in der Allgemeinen Verwaltung
Rechtsgutachten – Ungleichbehandlung der Absolventen der TherMilAk im Militärischen Dienst
Moser-Marzi, E. (2021)
Der Kampf um das Pfand, RECYCLINGmagazin – 28.07.2021
Kunststoffrecycling – Pfand – Artikel 07/2021 [PDF]
Moser-Marzi, E. (2021)
Kunststoffe – die Werkstoffe des 21. Jahrhunderts und ihre Herausforderungen, Eccos 22 – 04.03.2021
Kunststoffe – Artikel 03-2021 [PDF]
Moser-Marzi, E. / Jäger, J. (2018)
ACR-Forschungsinstitute verbessern Innovationsfähigkeit – der Beitrag der Austrian Cooperativ Research zur Forschung in Österreich, Invent 2008 / 4, S 20 ff.
Invent Austria − Artikel 04-2018 [PDF]
www.inventaustria.at
Moser-Marzi, E. / Schordan, C. / Baumann, H. (2007)
Verpackungsverordnung, Wien 2007, MANZ (September 2007)
Moser-Marzi, E. (2007)
Rechtsgutachten für den Verein EcoNet Austria über Kostentragung betreffend Wiederverwendung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Moser-Marzi, E. / Schordan, C. (2005)
Die Elektroaltgeräteverordnung, ecolex 2005, 730
Moser-Marzi, E. / Schordan, C. (2005)
Checkliste: Die Pflichten aus der Elektroaltgeräteverordnung, RdU 2005, 118
Moser-Marzi, E. / Schordan, C. (2005)
Muster: Teilnahmevertrag mit einem Sammel- und Verwertungssystembetreiber für Elektro- und Elektronikaltgeräte“, RdU 2005, 120
Moser-Marzi, E. / Schordan, C. (2004)
Regulierungsbedarf für den Bereich der Sammlung und Verwertung von Verpackungen?, ecolex 2004, 902
Moser-Marzi, E. / Pommerening-Schober, R. / Schordan, C. (2004)
10 Jahre Verpackungsverordnung – Eine kritische Würdigung für den Bereich der Kunststoffverpackungen, RdU 2004, 44
E. Moser-Marzi (1987)
Die Welt verkommt zum Treibhaus – Management Report (1987)
Nachhaltigkeit und deren Verbesserung auf unternehmerischer Ebene ist uns besonderes Anliegen. Der erste Artikel „Die Welt verkommt zum Treibhaus“ von Frau Mag Moser-Marzi über die Themen Klimaschutz und Klimawandel wurde bereits im Jahr 1987 verfasst und im Management Report publiziert. Unsere Kanzlei war sohin bereits in den Jugendjahren auf die Themen Klima und Umwelt spezialisiert und blickt auf eine jahrelange Erfahrung zurück.