Einen Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit stellt die Vertretung in allen Fragen des Abfallwirtschaftsrechts / Abfallwirtschaftgesetz dar.

Hauptgebiet ist dabei die Betreuung von Unternehmen im Bereich Sammlung und Verwertung von Abfällen bei allen in Frage kommenden Rechtsproblemen.